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Feuerwehrscharen im HJ-Streifendienst

Die Hitlerjugend war die Jugend- und Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Sie wurde ab 1933 im Zuge der Gleichschaltung zum einzigen verbliebenen, staatlich gelenkten Mitglied der HJ-Feuerwehrschar im DienstanzugJugendverband im deutschen Reich. Die Hitlerjugend hatte 8,7 Millionen Mitglieder (98 Prozent aller deutschen Jugendlichen). Im Mittelpunkt der nach dem „Führerprinzip“ geordneten Organisationen stand die körperliche und ideologische Schulung der Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr.

Die im Reich zum Teil seit dem 1. Weltkrieg existierenden Jugendfeuerwehren wurden in die NSDAP-Jugendorganisation eingebunden. Die Reichsjugendführung der NSDAP bestimmte am 19. Juni 1936, dass zur Verstärkung der freiwilligen Feuerwehr auf dem Land die „Hitlerjugend (HJ) im Feuerwehrdienst“ zu schaffen sei. Der Betrieb oder die Aufstellung eigener Jugendfeuerwehren war den freiwilligen Feuerwehren damit quasi verboten. Das Gesetz über die Hitlerjugend. vom 1. Dezember 1936 vollendete den Todesstoß für alle bisherigen Jugendfeuerwehren. Es führte zudem mit dem HJ-Streifendienst (SRD) eine HJ-interne, polizeiähnliche Ordnungsformation ein. Der SRD hatte auch darauf zu achten, dass die Feuerschutzdienstanweisungen, die zum Beispiel für Lager und Fackelzüge galten, Berücksichtigung fanden. Im Zuge dessen kamen auch speziell ausgebildete Jugendliche zum Einsatz. Eine eigene HJ-Feuerwehr gab es aber zu dieser Zeit (noch) nicht. Die Hitler-Jungen, die im September 1935 von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Reichenhall als Melder eingesetzt wurden und als erster Nachweis für eine HJ-Feuerwehrschar genannte werden, waren daher keine HJ-Feuerwehrkräfte. Die FFW musste die Zusammenarbeit mit der HJ deshalb auch beenden. Erst nachdem die damit verbundenen politischen Meinungsverschiedenheiten geklärt waren, erhielt die FFW Bad reichenhal im September 1936 die offizielle Erlaubnis zur Aufstellung eines Jugendlöschzuges aus HJ-Angehörigen.

Im März 1939 führte die Reichsführung eine Dienstpflicht für Jugendliche ein. Sie betraf alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren und verpflichtet sie zur Ableistung von zwei Diensttagen pro Woche. Der Pflichtdienst in der HJ wurde dadurch als vierte Komponente neben die Schulpflicht, den Arbeits- und den Wehrdienst gestellt. Die Einführung verlief jedoch nicht so, wie es die Einführungsverordnungen vorsahen. Unter anderem fehlte es an geeigneten Führungskräften, da die älteren Jugendlichen vorrangig im Kriegsdienst gebraucht wurden. Erst ab 1941 war es möglich, regelmäßig die Jahrgänge der jeweils 10-jährigen zum HJ-Dienst zu verpflichten und sie in  spezifischen sozialen, polizeilichen und militärischen Hilfsdiensten einzusetzen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass der Reichsjugendführer von Schirach und der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Himmler am 21. April 1939 vereinbarten, Hitler-Jungen auch zur Unterstützung des Feuerlöschdienstes abzukommandieren. Dazu wurden innerhalb des HJ-Streifendienstes so genannte "Feuerwehrscharen" gebildet. Ihre Aufstellung erfolgte auf der Grundlage von "sehr guten Erfahrungen", die im Jahre 1938 in Osnabrück und Celle mit der Gründung von Jugendfeuerwehren bzw. Versuchscharen gemacht worden waren. Die Mitglieder der HJ-Feuerwehrscharen sollten mindestens 15 Jahre alt sein und eine Größe von mindestens 1,65 haben. Als Einsatzuniform trugen sie die Winteruniform der HJ. Ein eigenes Ärmelabzeichen wies sie als Angehörige der HJ-Feuerwehr aus.

Die HJ-Feuerwehrscharen sollten als Ergänzungskräfte zur Verfügung stehen und den Freiwilligen Feuerwehren und der Feuerschutzpolizei den Nachwuchs sichern. Bereits das Kriegsjahr 1939/1940 zeigte, wie sehr die Freiwilligen Feuerwehren auf die personellen Unterstützung durch die Feuerwehr-Jugendlichen der HJ angewiesen waren; denn tausende von Männern der Freiwilligen Feuerwehren standen bereits an der Front. Der Chef der Ordnungspolizei und der Reichsjugendführer vereinbarten im September 1939 die Aufstellung und Ausbildung von 300 Feuerwehrscharen für die Luftschutzorte 1. und 2. Ordnung. 

Die HJ-Feuerwehrscharen wurden dadurch aber weder Teil der Feuerschutzpolizei noch der Freiwilligen Feuerwehren. Sie unterstanden weiterhin dem SRD-Führer des örtlichen Banns. Dieser übergab das Kommando erst beim technischen Dienst an den zuständigen Feuerwehrführer, behielt aber die Disziplinargewalt. Auf Grund dieser Sonderstellung hatten die HJ-Feuerwehren keinen unmittelbaren Zugriff auf die Ausrüstungen und Gerätschaften der regulären Feuerwehren. Im Jahre 1940 verständigten sich der Reichsjugendführer und der Chef der Ordnungspolizei deshalb darauf, die Feuerwehrscharen mit der so genannten "HJ-Spritze", einer Kleinstmotorspritze auf einem offenen Einachs-Anhänger, auszustatten. Große HJ-Feuerwehrscharen sollten reichsseitig auch mit Kraftfahrzeugen, wie dem Kleinlöschfahrzeug auf dem Magirus M 10 Fahrgestell oder dem Leichten Löschgruppenfahrzeug (LLG), ausgerüstet werden. Ansonsten waren die Gemeiden aufgefordert, die Ausbildung mit Gerätschaften der örtlichen Feuerwehr zu unterstützen und die HJ-Feuerwehren mit Mitteln aus der Feuerschutzsteuer zu finanzieren.

Der Zeitschrift "Deutscher Feuerschutz", waren die HJ-Feuerwehrscharen im Heft 20 (1941) eine Titelgeschichte wert. Darin schrieb der Chef der Ordnungspolizei, General Daluege: "Die so entstandenen Lücken füllen nun die Hitler-Jungen mit Begeisterung aus. Mit ihrer ganzen Kraft setzen sie sich dafür ein, dass die Wehrkraft und das Volksvermögen der Heimat erhalten bleiben, und in hunderten von Fällen, bei Schadfeuern, Fliegerangriffen und bei Waldbränden haben sie sich bereits im Einsatz bewährt und ausgezeichnet." Bei dieser Beschreibung dürfte der oberste Polizeichef des Deutschen Reichs insbesondere auch den Einsatz der HJ-Jugendlichen in den Schnellkommandos des SHD im Sinn gehabt haben. Die HJ-Feuerwehrscharen bildeten in den Luftschutzorten 1. Ordnung die tragende Säule dieser auf das Unschädlichmachen und Löschen von Brandbomben spezialisierten Luftschutzkräfte.

Das Regime ließ es nicht dabei bewenden, die HJ-Jugendlichen als Feuerwehr-Nachwuchs und Luftschutzkräfte zu verplanen. Die im Feuerwehrdienst ausgebildeten Hitler-Jungen sollten auch als Nachwuchs für die SS dienen. Die für die Rekrutierung des Nachwuchses zuständigen Ergänzungsstellen der SS legten einer Arbeitsanweisung vom 23. März 1942 folgend für die Jugendlichen eine SS-Nachwuchs-Stammkarte an, so dass die spätere Überweisung in die SS bzw. ihre Annahme für die Waffen-SS erfolgen konnte. Die Hitler-Jungen wurden damit im doppelten Sinne zum Lückenbüßer und als Kanonenfutter missbraucht. Einerseits sollten sie die Reihen der SS und der Waffen-SS auffüllen, andererseits mussten sie zunächst einmal jene Lücken schließen, die die zum Kriegsdienst eingezogenen Feuerwehrmänner hinterließen.

Zwischen 1939 und 1943 wurden in den HJ-Feuerwehrscharen etwa 700.000 Jungen ausgebildet (KLOSE). Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bekamen sie das Feuerwehrabzeichen der HJ, das als Ärmelabzeichen getragen wurde, verliehen. Aus Sicht des Regimes

 Die Runderlasse des Reichsjugendführers vom 25. Juni 1942 oder vom 29. März 1943 sprachen diesbezüglich eine deutliche Sprache. So sollten insbesondere Hitler-Jungen, "die in nächster Nähe der Feuerwehrgerätehäuser oder in solchen Ortsteilen wohnen, wo es an geeigneten Hilfskräften für die Feuerwehr fehlt" herangezogen werden. Außerdem sollten die HJ-Führungen darauf achten, dass der Einsatz der höheren Schüler als Luftwaffenhelfer oder bei der Heimat-Flak nicht die Schlagkraft der Feuerwehr mindert. Und "bei  kräftiger Entwicklung" konnten sogar Ausnahmen vom Mindestalter 15 Jahre gemacht werden. Ab Februar 1944 konnten schließlich auch "Mädel" des BDM "zu den Frauengruppen der Feuerwehr" herangezogen werden.

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