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Die Standardisierung der Ausrüstung

Blühende Vielfalt von Typen

Zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtübernahme war das Feuerlöschwesen im deutschen Reich noch von einer blühenden Vielfalt an Ausrüstungen und Geräten bestimmt. Zwar hatte Maximilian Reichel, Branddirektor der Berufsfeuerwehr Berlin, bereits im Jahre 1911 einheitliche Standards für bestimmte Teile der feuerwehrtechnischen Gerätschaften angeregt und im Jahre 1920 war unter dem Dach des Normenausschusses der Deutschen Industrie der Fachausschuss für Normung der Feuerwehrgeräte (FEN) gegründet worden. Aber dessen Normblätter für Handdruckspritzen, Drehleitern, Druckschläuche und Druckkupplungen waren nur unverbindliche Empfehlungen.

Die Konsequenzen, die aus dieser Typenvielfalt für einen wirkungsvollen Luftschutz erwachsen würden, veranlassten das Reichsministerium für Luftfahrt (RMfL) im Jahre 1934 eine Initiative zur reichsweiten Normung der Feuerwehrausrüstungen zu starten. Ausschlaggebend waren u.a. die Erfahrungen aus der verheerenden Brandkatastrophe des Jahres 1933 in der badischen Gemeinde Öschelbronn. Schlauchmaterialien und Pumpen mit unterschiedlichen Kupplungssystemen führten dazu, dass sich die Schläuche der badischen und der württembergischen Feuerwehren nicht miteinander verbinden ließen.


Öschelbronn nach dem Feuersturm
(Quelle: www.pz-news.de)

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem Ereignis,  am 11. September 1936, folgte ein gemeinsamer Runderlass des RMfL mit dem Reichsministerium des Inneren (RMdI) über die Anwendung der Normen für Hydranten und Schlauchkuppelungen. Die Normierung sei notwendig, "um ... besonders den beweglichen Einsatz des Sicherheits- und Hilfsdienstes im Luftschutz" zu ermöglichen, hieß es dort. Geichzeitig setzte der Runderlass eine Frist zur Umsetzung, den 1. Januar 1938. In der Praxis zeigte jedoch auch der Runderlass nur wenig Wirkung, denn die Feuerwehren unterlagen der kommunalen Trägerschaft. Die Gemeinden beschafften für ihre Wehren das, was sie als notwendig erachteten.

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