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Die Standardisierung der Ausrüstung

Aus Rot wird Tannengrün dann Dunkelgelb - Der Farbwechsel der Feuerwehrfahrzeuge

Nach landläufiger Meinung sind Feuerwehrfahrzeuge an einer Außenlackierung in "feuerrot" erkennbar. Tatsächlich hat die Verwendung von roten Farbtönen als Anstrich für Feuerwehrfahrzeuge eine lange Tradition. Sie reicht bis in die Anfänge der Motorisierung von Löschfahrzeugen im beginnenden 20. Jahrhundert zurück. Die verwendeten Rottöne konnten jedoch sehr stark variieren und waren zumeist dunkler als das heute verbreitete Feuerrot. Zumeist handelte es sich um kaminrot oder rubinrot. Die Vielfalt, die das deutsche Feuerlöschwesen vor dem zweiten Weltkrieg bestimmte, manifestierte sich aber auch in der Farbgebung. So gab es viele Ausnahmen von der üblichen Praxis, so dass auch braune, grüne oder dunkelblaue Feuerwehrfahrzeuge möglich waren.

Zu einer zumindest im Hinblick auf die Vorschriftenlage einheitlichen Fahrgebung für Feuerwehrfahrzeuge führte der Runderlass des RdMI vom 1.3.1937. Darin hieß es:

"... Fahrzeuge der Feuerlöschpolizei sind wie folgt zu lackieren: a) Kraftfahrzeuge: Fahrgestell, Räder und Kotflügel schwarz glänzend. Aufbau dunkelgrün glänzend (Farbe Nr. 30 der Farbkarte für Fahrzeuganstriche (RAL Nr. 840 B 2). b) Sonstige Fahrzeuge: Fahrgestell und Beschläge schwarz glänzend. Holzteile dunkelgrün glänzend wie vorstehend angegeben."

Der tannengrüne Anstrich war jedoch weder von Dauer noch führte seine Einführung zur Einheitlichkeit; denn zum einen bestand keine Verpflichtung zur Neulackierung vorhandener Fahrzeuge und zum anderen waren die für den Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) beschafften Löschfahrzeuge von Anfang an in grau lackiert. Darüber hinaus zwangen Rohstoffengpässe bereits 1942 dazu, vom Tannengrün Abstand zu nehmen und Wehrmachtsgrau als Auslieferungsfarbe für Neufahrzeuge der Feuerschutzpolizei anzuordnen. Ein weiteres Jahr später war auch diese Anordnung obsolet. Der sich gravierend zuspitzende Rohstoffmangel, der sich auch bei der Versorgung mit Farbpigmenten zeigte, zwang zur Auslieferung neuer Fahrzeuge in dem auch in der Wehrmacht verwendeten matten Dunkelgelb.


Auszug aus dem Ministerialblatt der inneren Verwaltung

Der Runderlass des Jahres 1937 verpflichtet die Gemeinden ferner dazu, die kommunalen Wappen oder Beschriftungen ihrer Feuerwehrfahrzeuge durch das Hoheitszeichen der Ordnungspolizei zu ersetzen.


Das Löschfahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr mit der Wappen der Ordnungspolizei, dem Schriftzug
"Freiwillige Feuerwehr" und dem Ortsnamen

Zwecks Einsparung von Rohstoffen und Arbeitszeit wurde am 7.3.1943 angeordnet, dass die Fahrzeuge ohne Polizei Hoheitsabzeichen und ohne Aufschrift ausgeliefert werden.

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