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Die Standardisierung der Fahrzeugausrüstung

Standardisierungsbestrebungen des RMdI

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinheitlichungen des Feuerwehrfahrzeugbaus schaffte das Reichsfeuerlöschgesetz vom 23.11.1938 sowie seine ergänzenden Durchführungsverordnungen. An eine umfassende Typisierung der Feuerwehrfahrezeuge konnte jedoch erst herangegangen werde, nachdem mit dem "Schell-Programm", benannt nach Oberst Schell (Generalbevollmächtigter für das Kraftfahrzeugwesen), Richtlinien für den Bau von Fahrgestellen erarbeitet worden waren. In einer Weisung für den Bau von Feuerwehrfahrzeugen gab der Chef der Ordnungspolizei am 16.2.1940 die Leitlinien bekannt. Demnach sollten Feuerwehrfahrzeuge nur noch auf Fahrgestellen mit 1,5 t, 3 t und 4,5 t Nutzlast gebaut werden. In jeder Nutzlastklasse sollten Löschgruppenfahrzeuge, Drehleitern und weitere Sonderfahrzeuge entwickelt werden:

1,5t-Fahrgestell  
Leichtes Löschgruppenfahrzeug mit TSA LLG
Leichte Drehleiter mit 17m Steighöhe LDL
Leichter Schlauchkraftwagen LSK
3t-Fahrgestell  
Schweres Löschfahrzeuge SLG
Schwere Drehleiter mit 22m Steighöhe SDL
Schwerer Schlauchkraftwagen SSK
4,5t-Fahrgestell  
Großes Löschgruppenfahrzeug GLG
Große Drehleiter mit 32 m Steighöhe GDL
Großer Schlauchkraftwagen GSK

 

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