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Die Standardisierung der FahrzeugausrüstungStandardisierungsbestrebungen des RMdIDie rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinheitlichungen des Feuerwehrfahrzeugbaus schaffte das Reichsfeuerlöschgesetz vom 23.11.1938 sowie seine ergänzenden Durchführungsverordnungen. An eine umfassende Typisierung der Feuerwehrfahrezeuge konnte jedoch erst herangegangen werde, nachdem mit dem "Schell-Programm", benannt nach Oberst Schell (Generalbevollmächtigter für das Kraftfahrzeugwesen), Richtlinien für den Bau von Fahrgestellen erarbeitet worden waren. In einer Weisung für den Bau von Feuerwehrfahrzeugen gab der Chef der Ordnungspolizei am 16.2.1940 die Leitlinien bekannt. Demnach sollten Feuerwehrfahrzeuge nur noch auf Fahrgestellen mit 1,5 t, 3 t und 4,5 t Nutzlast gebaut werden. In jeder Nutzlastklasse sollten Löschgruppenfahrzeuge, Drehleitern und weitere Sonderfahrzeuge entwickelt werden:
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