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Die Standardisierung der Fahrzeugausrüstung

Im Rahmen der Kriegsvorbereitungen trieben das Reichsluftfahrtministerium (RLM) für den Bereich des Luftschutzes und das Reichsministerium der Inneren (RMdI) für den Bereich der Feuerwehren Anstrengungen zur Vereinheitlichung und Standardisierung der Geräte- und Fahrzeugausrüstung voran. Besonderer Handlungsbedarf ergab sich auf diesem Gebiet, da sich im Laufe der Jahre unter den spezifischen Anforderungen der Gemeinden und Länder eine bunte Vielfalt der Fahrzeug- und Ausrüstungstypen herausgebildet hatte, die die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ortswehren am Einsatzort zum Teil erheblich erschwerte. Dennoch liefen die Entwicklungen auch hier zweigleisig, denn sowohl das RLM als auch das RMdI beschritten eigene Wege.

Standardisierungsbestrebungen des RMdI

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinheitlichungen des Feuerwehrfahrzeugbaus schaffte das Reichsfeuerlöschgesetz vom 23.11.1938 sowie seine ergänzenden Durchführungsverordnungen. An eine umfassende Typisierung der Feuerwehrfahrezeuge konnte jedoch erst herangegangen werde, nachdem mit dem "Schell-Programm", benannt nach Oberst Schell (Generalbevollmächtigter für das Kraftfahrzeugwesen), Richtlinien für den Bau von Fahrgestellen erarbeitet worden waren. In einer Weisung für den Bau von Feuerwehrfahrzeugen gab der Chef der Ordnungspolizei am 16.2.1940 die Leitlinien bekannt. Demnach sollten Feuerwehrfahrzeuge nur noch auf Fahrgestellen mit 1,5 t, 3 t und 4,5 t Nutzlast gebaut werden. In jeder Nutzlastklasse sollten Löschgruppenfahrzeuge, Drehleitern und weitere Sonderfahrzeuge entwickelt werden:

1,5t-Fahrgestell  
Leichtes Löschgruppenfahrzeug mit TSA LLG
Leichte Drehleiter mit 17m Steighöhe LDL
Leichter Schlauchkraftwagen LSK
3t-Fahrgestell  
Schweres Löschfahrzeuge SLG
Schwere Drehleiter mit 22m Steighöhe SDL
Schwerer Schlauchkraftwagen SSK
4,5t-Fahrgestell  
Großes Löschgruppenfahrzeug GLG
Große Drehleiter mit 32 m Steighöhe GDL
Großer Schlauchkraftwagen GSK

Standardisierungsbestrebungen des RML

Bereits einige Jahre zuvor hatte sich das RLM der Frage der Typisierung von Löschfahrzeugen angenommen. 1934 ließ es für die Belange des Luftschutzes (SHD) verschiedene Prototypen bauen und durch die Berliner Feuerwehr erproben:

Kraftzugspritze mit TSA KzS 8
Kraftfahrspritze KS 15
Kraftfahrdrehleiter mit 26 m Steighöhe KL 26
Kraftfahrdrehleiter mit 46 m Steighöhe KL 46
Schlauchkraftwagen S

Außer der KL 46 wurden diese Einheitstypen in großer Stückzahl bis zum Kriegsende gebaut, wenn auch die Fahrzeugpalette der SHD-Einheiten des RLM noch durch die Kraftfahrspritze KS 25 sowie die Schlauchkraftwagen S3 und die Tanklöschfahrzeuge TS 1,5 und 2,5 Ergänzung fand.

Die Löschfahrzeuge, die das RLM für die Feuerschutzgruppen der Luftwaffe beschaffte, waren Spezialfahrzeuge, die offenbar nur in begrenztem Umfang in die Standardisierungsbestrebungen einbezogen wurden.

Gemeinsame Standards

Weder die Typisierungen des Innenministeriums noch der Luftfahrtministeriums hatten auch Dauer Bestand. Ein 1944 erschienenes Handbuch teilte Fahrzeuge des Feuerlöschdienstes in folgende Typen ein

Löschfahrzeuge  
Löschfahrzeug 8 LF 8
Löschfahrzeug 15 LF 15
Löschfahrzeug 25 LF 25
Drehleitern  
Drehleiter 17 DL 17
Drehleiter 22 DL 22
Drehleiter 32 DL 32
Schlauchkraftwagen  
Schlauchkraftwagen 3 S 3
Schlauchkraftwagen 4,5 S 4,5
Tanklöschfahrzeuge  
Tanklöschfahrzeug 15 TLF 15

 

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