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Löschfahrzeuge der Feuerschutzgruppen der LuftwaffeDie Ausrüstung der Feuerschutzgruppen auf den Fliegerhorsten der Luftwaffe war in den Ausrüstungsnachweisen festgelegt. Je nach Aufgabenstellung der Liegenschaft (z.B. Fliegerhorst, Flak-Abteilung, Nachrichten-Abteilung) und der Objektgröße war eine unterschiedliche Ausrüstung mit Groß- und Kleinlöschgeräten vorgesehen. Die Ausrüstung mit Großlöschgeräten war in den Richtlinien für die Bereitstellung von Feuerlöschgerät in den Gebäuden und Unterkünften der Flugplätze, Flak- und Nachrichten-Abteilungen vom 16. Februar 1936 wie folgt geregelt:
Zusätzlich zu den oben genannten Großlöschgeräten wurden die Feuerschutzgruppen mit Kleinlöschgeräten ausgerüstet. Dazu gehörten neben Kohlensäurelöschern insbesondere die Luftschaumspritzen (Ls), die in den Hallen aufzustellen waren. In Hallen von bis zu 1500 Quadratmetern Fläche war je eine Ls bereitzuhalten. Lag die Größe der Hallen zwischen 1500 und 4000 Quadratmetern, so waren jeweils 2 Ls vorzuhalten. In Hallen ab 4000 Quadratmeter musste zusätzlich eine weitere Ls vorhanden sein. Mit Beginn des Krieges mussten die Feuerschutzgruppen auch Luftschutzaufgaben übernehmen. Dazu wurden sie zusätzlich mit kleinen und großen Löschkarren (gr. Lsk. ) sowie Tragkraftspritzenkarren (Tgsk. 8) ausgerüstet. Die kleinen Löschkarren waren in entweder für den Einsatz bei Überflurhydranten (kl. Lsk. 1) oder bei Über- und Unterflurhydranten (kl. Lsk. 2) beladen. Ferner wurden die Löschgruppen bedarfsweise mit Waldbrandgerätewagen oder Lkws für Waldbrandgerät ausgestattet. |
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