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Die Polizei-Dienstvorschrift Nr. 23 - Der "Heimberg-Fuchs"Beim "Heimberg-Fuchs" handelte es sich um ein fast allumfassendes Ausbildungswerk für die Feuerwehr. Er wurde von der Standortdienststelle der Feuerschutzpolizei-Regimenter in Beeskow/Mark auf der Grundlage der PDV 23 ("Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst") von 1939 herausgebracht, um auch in den Einzelheiten eine formale Einheitlichkeit zu erreichen. Beginnend bei der Ausbildung der Löschgruppe mit detaillierten Ausführungsbestimmungen (z.B. die Ausführungen zur "Grundstellung": "Der Mann steht ungezwungen aufrecht. Die Arme hängen ungezwungen längs des Körpers, und die Hände werden leicht ausgestreckt. Blickrichtung ist geradeaus. Krampfhafte Anspannung des Körpers gibt eine schlechte Haltung."), über die Handhabung von tragbaren Leitern, die Beschreibung von bei der Feuerwehr verwendeten Geräten, bis hin zur Beschreibung der typisierten Fahrzeuge des Feuerlöschdienstes reichen die einzelnen Kapitel. Die Dreiteilung des Löschangriffes mit den sich ergänzenden Aufgaben des Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupps wurde im Heimberg-Fuchs erstmals festgelegt. Die heute gültige Feuerwehrdienstvorschrift FwDv4 trägt noch erkennbare Züge der Polizeidienstvorschrift PDV 23 bzw. des "Heimberg-Fuchs". |
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