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Beiträge zur Geschichte der deutschen Feuerwehren von 1933 bis 1945Die hier entstehende Internetseite will dazu beitragen, die Entwicklung der deutschen Feuerwehren während der Herrschaft der Nationalsozialisten von 1933 bis 1945 zu dokumentieren.
In Ergänzung zum preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen erließ das Reichsministerium des Inneren (RMdI) am 12.1.1936 einen Erlass, der die nichtpreußischen Länder aufforderte, sich der preußischen Neuordnung des Feuerlöschwesens anzuschließen und die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereich den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen. Nachdem 1937 daran gedacht worden war, die Freiwilligen Feuerwehren als
"Feuerwehrstürme" in die SA zu übernehmen, wurden sie am 23. November 1938
mit dem für das gesamte Reich gültigen "Gesetz über das Feuerlöschwesen" als
technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern
unterstellt. Mit der Einverleibung der Feuerwehren in das nationalsozialistische Regime wurden die Feuerwehren ein Teil des zentralen Herrschaftsinstruments des NS-Regimes. Aus der Idee der zivilgesellschaftlichen Selbsthilfevereinigung wurde ein unverzichtbarer Bestandteil der totalitären Staatsführung. Die alten Werte - Kameradschaft und Hilfsbereitschaft - ordneten sich den politischen Zielen des Regimes unter. Der tradierte Leitspruch "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr" galt zumindest in der Reichsprogromnacht, in der Feuerwehrmänner zu Brandstiftern wurden, vielfach nicht mehr. Die alliierten Luftangriffe auf Deutschland machten viele Feuerwehrleute zu Opfern gerade jenes Feuersturms, an dessen Entzündung sie direkt oder indirekt, aktiv unterstützend, wissentlich oder wegschauend mitgewirkt hatten. Die Zeit des Nationalsozialismus kann damit zweifellos als schwarzes und eher unrühmliches Kapitel im Geschichtsbuch des deutschen Feuerwehrwesens bezeichnet werden. 1 | 2 |
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