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Die Luftschutzpolizei (LSchPol)Die Aufstellung der Luftschutzpolizei durch den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei am 1. Juli 1942 war Ausdruck des jahrelangen Kompetenzgerangels zwischen dem Reichsluftfahrtministerium und dem Reichsinnenministerium in den Aufgabenbereichen des Feuer- und Luftschutzes. Die Rechtsgrundlage für die Luftschutzpolizei bildete nicht das Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935, sondern die Notdienstverordnung des Reichsministeriums des Inneren. In die LS-Pol wurden alle ortsfesten Teile des SHD I. Ordnung überführt. Dazu gehörten die Freiwilligen Feuerwehren, die Feuerschutzpolizeien, die motorisierten Feuerschutzpolizei-Abteilungen sowie die Pflichtfeuerwehren. Auch die HJ-Feuerwehrscharen und die Schnellkommandos waren Teil des polizeilichen Luftschutzes. Die Aufsicht über die Luftschutzpolizei übte, wie auch schon beim SHD, die Gruppe Reichsverteidigung/Luftschutz im Kommandoamt der Ordnungspolizei aus.
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