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Die Luftschutzpolizei (LSchPol)

Die Aufstellung der Luftschutzpolizei durch den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei am 1. Juli 1942 war Ausdruck des jahrelangen Kompetenzgerangels zwischen dem Reichsluftfahrtministerium und dem Reichsinnenministerium in den Aufgabenbereichen des Feuer- und Luftschutzes. Die Rechtsgrundlage für die Luftschutzpolizei bildete nicht das Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935, sondern die Notdienstverordnung des Reichsministeriums des Inneren. In die LS-Pol wurden alle ortsfesten Teile des SHD I. Ordnung überführt. Dazu gehörten die Freiwilligen Feuerwehren, die Feuerschutzpolizeien, die motorisierten Feuerschutzpolizei-Abteilungen sowie die Pflichtfeuerwehren. Auch die HJ-Feuerwehrscharen und die Schnellkommandos waren Teil des polizeilichen Luftschutzes. Die Aufsicht über die Luftschutzpolizei übte, wie auch schon beim SHD, die Gruppe Reichsverteidigung/Luftschutz im Kommandoamt der Ordnungspolizei aus. 


Fahrzeug der Luftschutzpolizei Kiel
(Quelle: www.fisherklub.cz)

Die Personalstärke lag nach BIRN (zit. bei LINHARDT) bei rund 1,7 Millionen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und 165.000 Mann der Luftschutzpolizei. Für sie galt im Übrigen die SS- und Polizeigerichtsbarkeit, die im Laufe des Jahres 1942 schrittweise für die Polizei, die Feuerschutz- sowie Luftschutzpolizei, die Technische Nothilfe und letztendlich auch für die Freiwilligen Feuerwehren eingeführt wurde. Wie sehr auch die SS bestrebt war, ihren Einfluss auf die Feuerwehren und den polizeilichen Luftschutz auszudehnen, zeigte sich daran, dass die Spitzenbeamten der Feuerschutzpolizei und der Freiwilligen Feuerwehren gedrängt wurden, der Allgemeinen SS beizutreten. Sie erhielten zudem das Recht, die SS-Siegrunen an der Uniform zu tragen. Die am 5. November 1941 per Runderlass angeordnete verpflichtende Blutgruppentätowierung am linken Oberarm für Polizeikräfte galt für die Angehörigen der Luftschutzpolizei.
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