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Der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD)Das Luftschutzgesetz vom 26.1.1935 eröffnete dem Reichsluftfahrtministerium (RMdL) die Möglichkeit zur Aufstellung motorisierter Verbände für Aufgaben der Zivilverteidigung und des Luftschutzes. Mit der Aufstellung des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD) wurde am 4.5.1937 begonnen. Der SHD sollte für alle im Rahmen der Zivilverteidigung und des Luftschutzes anfallenden Aufgaben zur Verfügung stehen. Er sollte eine unter der Führung der Ordnungspolizei straff gegliederte und einheitlich geführte Luftschutzorganisation sein. Die Inspekteure der Polizei trugen die Verantwortung für die ordnungsmäßige Ausbildung und die jederzeitige Einsatzbereitschaft. Auf der anderen Seite bestimmten die KommandosteIlen der Luftwaffe die taktische Verwendung der motorisierten SHD-Einheiten. Die Ausstattung mit Geräten und Fahrzeugen oblag ebenfalls der Luftwaffe. Beide Befehlsgremien, die Luftgaukommandos wie auch die Inspekteure der Ordnungspolizei, hatten das Besichtigungs- und Überprüfungsrecht. Das Aufgabenspektrum beinhaltete neben der Brandbekämpfung auch sanitätsdienstliche und technische Hilfeleistungen sowie Entgiftungseinsätze. Für die Feuerlösch- und Entgiftungsaufgaben wurden die so genannten F&E-Bereitschaften geschaffen, die die Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren stellten. Andere, bereits bestehende staatliche, kommunale oder private Organisationen stellten ebenfalls Personal für den SHD. Das Rote Kreuz und die Gesundheitseinrichtungen formierten den LS-Sanitätsdienst, die Technische Nothilfe bildete den LS-Instandsetzungsdienst und die Straßen- und sonstigen Reinigungsbetriebe wurden zur Auftsellung des Entgiftungsdienstes herangezogen. Ende 1939 wurden die ersten überregional einsetzbaren, motorisierten SHD-Abteilungen in den Luftschutzorten 1. Ordnung aufgestellt. Die Aufstellung oblag der Aufsicht der Inspekteure der Ordnungspolizei. Die Ausrüstung der Einheiten gewährleistete das RMdL. Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgte über das Heereszeugamt. Die Führer und Unterführer kamen von der Ordnungs- sowie der Feuerschutzpolizei. Die Mannschaften wurden u.a. aus den freiwilligen Feuerwehren rekrutiert und für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum SHD vom Dienst in der Wehrmacht befreit. Die SHD-Abteilungen waren kaserniert (PIPES). Die motorisierten SHD-Abteilungen hatten zunächst eine Stärke von 579 Mann (HAASE & JARAUSCH) und setzen sich aus je einer Entgiftungs-, Feuerlösch-, Instandsetzungs-, Veterinär- sowie Sanitätseinheit zusammen. Der Fuhrpark bestand hauptsächlich aus Kraftzugspritzen (KzS 8) auf 1t oder 1,5t Opel-Fahrgestellen. Die SHD-Abtl. 34 mot., die 1940 in Nürnberg aufgestellt wurde, gliederte sich in 2 F&E-Bereitschaften, 1 Instandsetzungsbereitschaft, 1 Sanitätsbereitschaft mit Krankentransportstaffel, 1 Ergänzungsstaffel sowie Stabs- und Trosseinheiten. Die Sollstärke wurde mit 493 Mann, 19 Pkw, 18 Krädern und 75 Lkw angegeben (FEODROWITZ). Ab September 1940 wurden die SHD-Abtl. auf Weisung des RMdL mit einer dritten Feuerlöschbereitschaft ohne Entgiftungszug verstärkt. Die drei F&E-Bereitschaften der Abteilung erhielten darüber hinaus zusätzlich einen leichten Löschzug als dritten Zug. Das System der deutschen Zivilverteidigung erfuhr nach den verheerenden Luftangriffen der Alliierten auf Lübeck und Rostock im Jahre 1942 eine tiefgreifende Neustrukturierung, da die SHD-Einsatzkräfte den Anforderungen nicht gewachsen waren. Auch zeigten sich erhebliche Kompetenz und Führungsprobleme zwischen den für den SHD verantwortlichen Stellen der Polizei und der Luftwaffe. Die im West- und später im Rußlandfeldzug eingesetzten motorisierten SHD-Einheiten unterstanden aus taktischen Gründen zudem den vor Ort zuständigen Dienststellen des Heeres. Zur Lösung der Probleme, verfügte das Reichsluftfahrtministerium im Anfang des Jahres 1942, dass alle zur überörtlichen Löschhilfe aufgestellten SHD-Einheiten als motorisierte Luftschutzabteilungen (LS-mot.) in die Luftwaffe eingegliedert werden. Sie waren als Eingreifreserven den Luftgaukommandos unterstellt. Die Angehörigen der LS-mot. wurden Luftwaffen-Soldaten und trugen deren Uniform. Während PIPES die Aufstellung von 55 Luftschutz-Abteilungen beschreibt, spricht FEODORWITZ davon, dass 80 Abteilungen geplant, aber nur 53 aufgestellt worden seien. Die Luftschutz-Abteilungen. standen unter dem Kommando von 8 Luftschutz-Regimentsstäben. Die LS-Regimenter umfassten zwischen drei und acht Abteilungen. Für Rumänien beschreiben HAASE & JARAUSCH (1990) die Zusammenfassung mehrerer Abteilungen zu einer Luftschutz-Brigade. Auf polizeilicher Seite regelte ein am 1. Juni 1942 ergangener Erlass des Reichsführers der SS und Chef der Polizei die Übernahme aller ortsfesten SHD-Teile als Polizeireserve in die Ordnungspolizei. Die neu geschaffene Formation führte die Bezeichnung Luftschutzpolizei. Die Dienstaufsicht lag in den Händen der Gruppe Reichsverteidigung/Luftschutz beim Kommandoamt der Ordnungspolizei. |
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