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Die Standardisierung der AusrüstungDie Vereinheitlichung und Typisierung der Feuerlöschfahrzeuge im Verantwortungsbereich des RMfLKonkrete Schritte zur Vereinheitlichung und Typisierung des Feuerlöschgeräts konnte der RMdL nur im eigenen Zuständigkeitsbereich erreichen: dem Luftschutz und Feuerschutz auf Fliegerhorsten. Deshalb erließ das Luftfahrtministerium im Jahre 1934 eine Richtlinie zur Entwicklung standardisierter Sonder- und Löschfahrzeuge für die Fliegerhorstfeuerwehren. Darüber hinaus ließ das Ministerium vier verschiedene Prototypen für den Einsatz im zukünftigen Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD) fertigen:
Der Durchbruch bei der reichsweiten Vereinheitlichung der Feuerlöschfahrzeugtypen gelang erst mit der vom „Generalbevollmächtigten für das Kraftfahrzeugwesen“, dem Oberst und späteren Generalleutnant Adolf von Schell, vorgenommenen Neuordnung der Produktionsverhältnisse in der reichsdeutschen Motorrad- und Automobilindustrie. Der Schell-Plan, der am 1. Januar 1940 in Kraft trat, beschränkte die Vielfalt der Lkw-Typen auf vier Grundtypen. Der Runderlass zur „Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau“ vom 16. Februar 1940 folgte, ließ nur noch die Nutzfahrzeugklassen 1,5-Tonnen, 3-Tonnen und 4,5-Tonnen zu. Sondertypen waren nicht mehr vorgesehen. Die führenden Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die Firmen Daimler-Benz, Magirus-Deutz und Metz, waren nun zur Zusammenarbeit bei der Typisierung und Großserienfertigung von Lösch- und Tanklöschfahrzeugen, Drehleitern, Schlauchwagen und Tragkraftspritzenanhängern gezwungen. Die fahrzeug- und feuerwehrtechnischen Details legten 10 Einzelhefte der "Anordnungen über den Bau von Feuerwehrfahrzeugen" fest, die ab Juni 1940 erschienen. "Die Aufbauten für das leichte und das schwere Löschgruppenfahrzeug sind von mir unter Beteiligung der Klöckner-Humboldt-Deutz AG (Werk Ulm), der Daimler-Benz AG und des Werkes Carl Metz (Karlsruhe) entwickelt worden. Die Zeichnungen sidn für alle zugelassenen Firmen verbindlich." (Runderlass zur „Typenbegrenzung im Feuerlöschfahrzeugbau“ vom 16. Februar 1940) Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Typisierung muss in der bereits im Jahre 1938 verabschiedeten Ausbildungsvorschrift, die die Feuerlöschgruppe als kleinste taktische Einheit definierte, gesehen werden. Aus dieser Festlegung leitete sich die Entscheidung für die Mannschaftskabine des Leichten Löschgruppenfahrzeugs (LLG) sowie des Schweren Löschgruppenfahrzeug (SLG) ab. Bedeutsam war ferner die Verabschiedung des „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ am 23. November 1938, da es für das gesamte Reich die Eingliederung der kommunalen Feuerwehren in die Polizei, die bislang nur für den Preußen galt, sowie die Zuordnung zum Luftschutz verbindlich machte. Parallel vom RMdI und RMFL betriebene Fahrzeugentwicklungen machten damit keinen Sinn mehr. Das Reichsinnenministerium und deer Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei bestimmten von nun an die Marschrichtung im Feuerlöschwesen. Wie sehr bei der Typisierung der Fahrzeuge militärische Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben, wird allein an der Klassifizierung der Typen nach Nutzlastklassen deutlich; denn die Begriffe "leicht", "mittel", "schwer" oder "groß" entstammten dem militärischen Sprachgebrauch. |
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